Start der elektronischen Patientenakte (ePA)
- felixmichalke
- 29. Apr.
- 1 Min. Lesezeit

Liebe Patientinnen und Patienten,
ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verpflichtend eingeführt. Ziel ist es, medizinische Informationen digital zu bündeln und so die Versorgung transparenter und effizienter zu gestalten.
Trotz des vorläufigen Starts der ePA zum heutigen Tag haben wir uns – aufgrund der aktuell bestehenden technischen Herausforderungen – entschieden, die Befüllung der ePA in unserer Praxis schrittweise im Laufe der kommenden Monate zu testen und erst dann zu beginnen.
Sobald die Umsetzung stabil möglich ist, werden wir neue technische Befunde, die in unserer Praxis erhoben werden (z. B. Laborergebnisse, EKGs), direkt in Ihrer ePA hinterlegen. Auch Ihre anderen behandelnden Fachärztinnen und -ärzte werden künftig dort Befunde die von ihnen erhobenen Befunde einstellen.
Wichtig für Sie zu wissen:
In der ePA werden ausschließlich neue Befunde dokumentiert. Frühere (Alt-)Befunde werden nicht rückwirkend eingepflegt.
Falls Sie dies wünschen, können Sie selbst medizinische Dokumente – etwa Arztbriefe oder Befunde – über die ePA-App Ihrer Krankenkasse hochladen. Alternativ wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse, um weitere Unterstützung zu erhalten.
Wir hoffen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen langfristig zu einer besseren medizinischen Betreuung führt – und nicht nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet.
Herzliche Grüße,
Ihr Praxisteam
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